Frauen mit Tarifvertrag geht es besser. Was das Entgelt angeht, lässt sich diese Aussage jedenfalls aus den Ergebnissen einer Sonderauswertung der Verdienststrukturerhebung innerhalb der Metall- und Elektroindustrie von 2018 ableiten. Während Frauen, die in Betrieben ohne Tarifanbindung arbeiten, 18,4 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen verdient haben, liegt diese Zahl in Betrieben mit Tarifverträgen bei 12,26 Prozent. Sechs Prozent mehr oder weniger auf der Lohnabrechnung machen am Ende des Monats einen großen Unterschied – wie auch die Tarifrunden immer wieder zeigen.
Insgesamt ist jedoch ein Aufwärtstrend zu beobachten: Die gesamtgesellschaftliche Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen vergrößert sich nicht, sondern schrumpft tendenziell. 2019 lag sie im Durchschnitt in Deutschland erstmals unter 20 Prozent. Sie schrumpft vor allem, seit 2015 der Mindestlohn eingeführt wurde. Die Entgeltlücke in der EU liegt durchschnittlich bei 15 Prozent. In Deutschland liegt diese gesamtgesellschaftliche Lücke immernoch bei 18%.
Woran liegt es, dass Frauen immer noch so viel weniger als Männer verdienen? Die Ursachen mögen vielfältig sein, sind aber klar zu identifizieren: Zu 71 Prozent sind die Gründe für die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen in strukturellen Ursachen zu finden. Strukturell bedeutet, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, die schlechter bezahlt sind, und seltener Führungspositionen innehaben. Außerdem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit oder in Minijobs. Doch selbst bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit verdienen Frauen in Deutschland gesamtgesellschaftlich sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Die strukturellen Ursachen sind auch der Grund, warum Frauen in der Metall- und Elektroindustrie trotz der diskriminierungsfreien Tarifverträge noch weniger als Männer verdienen. Die Entgeltlücke wird also auch hier erst stärker schrumpfen, wenn mehr Frauen in den besser bezahlten Berufen eingesetzt und in Unternehmen besser qualifiziert werden. Komplett verschwinden wird die Entgeltlücke nur, wenn das Entgelttransparenzgesetz zu einem Entgeltgleichheitsgesetz ausgebaut wird. Das fordert die IG Metall von der Politik. Arbeitgeber könnten damit dazu verpflichtet werden, Entgeltunterschiede zu beseitigen und bereits in den Stellenanzeigen Lohnuntergrenzen zu nennen.
Auf der Internetseite des DGB können weitere Informationen zum Thema gefunden werden, darunter eine Toolbox die Interessenvertreter_innen eine Vielzahl an Handlungshilfen bietet. Mit dem Ziel, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen im Betrieb und der Verwaltung zu fördern. Hier geht’s zum Tool.
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