Unsere Leistungen sind in der IG Metall-Satzung verankert und können von allen Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Das steht unseren Mitgliedern zu:
Nicht gezahlter Lohn oder gar Kündigung: Bei Ärger mit dem Arbeitgeber können sich Gewerkschaftsmitglieder auf ihren Rechtsschutz verlassen – wenn nötig, durch alle Instanzen. Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft haben Anspruch auf juristischen Beistand. Rechtsberatung ist direkt nach dem Beitritt möglich. Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten mit satzungsgemäßer Beitragszahlung für Arbeits-und Sozialrecht und weitere Rechtsangelegenheiten.
Alle Informationen zum Rechtsschutz gibt es hier.
Streiks sind kein Selbstzweck, aber manchmal unumgänglich. Dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder selbstverständlich auch finanziell. Die Unterstützungszahlungen, das umgangssprachlich genannte Streikgeld, errechnen sich für jedes betroffene Mitglied aus der Dauer und der Höhe der persönlichen Mitgliedsbeiträge. Warnstreikaktionen sind in der Regel hiervon ausgenommen. Für die 2015 eingeführten ganztägigen Warnstreiks (umgangssprachlich 24-Stunden-Streiks/Powerstreiks) kann der Vorstand nach Beschlusslage trotzdem Streikgeld bezahlen.
Alle Informationen zum Streikgeld gibt es hier.
Wer sich gewerkschaftlich engagiert, darf dadurch keine Nachteile haben. Sollte der Arbeitgeber Probleme machen, etwa durch das Androhen von Nachteilen oder durch tatsächliche Maßregelung oder Benachteiligung wie Entgelteinbußen oder Kündigung, dann unterstützt die IG Metall ihre Mitglieder selbstverständlich auch finanziell, wenn sie mindestens 3 Monate satzungsgemäße Mitgliedsbeiträge geleistet haben.
Die Zahlungen errechnen sich für jedes betroffene Mitglied aus der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der persönlich geleisteten Mitgliedsbeiträge. Außerdem dürfen unsere Mitglieder nicht benachteiligt werden, wenn sie an einer von der IG Metall beschlossenen Streikmaßnahme teilnehmen. Gleiches gilt bei Aussperrung, wenn die Streikmaßnahme vom IG Metall-Vorstand beschlossen wurde.
Gegen Arbeitsunfälle sind Arbeitnehmer gesetzlich versichert. Anders ist es im Privatleben. Hier muss jeder für sich selbst Sorge tragen. Freizeit braucht Schutz und die IG Metall bietet ihren Mitgliedern eine Freizeitunfallversicherung, und zwar kostenfrei für das Mitglied. Die Freizeitunfallversicherung mildert zwar nicht den Schmerz, aber zumindest die finanziellen Folgen.
Alle Informationen zur Freizeitunfallversicherung gibt es hier.
IG Metall-Mitglieder, die sich durch ein unvorhersehbares Ereignis in einer außerordentlichen Notlage befinden (z.B. Hausbrand), können finanzielle Unterstützung beantragen. Diese ist entweder durch eine einmalige Unterstützungszahlung oder durch eine Beitragsminderung für maximal 12 Monate möglich. Nach persönlicher Schilderung der Notlage kann der Ortsvorstand der zuständigen IG Metall-Geschäftsstelle die Höhe der Unterstützung oder die Höhe der Beitragsminderung festlegen.
Existenzbedrohende Naturkatastrophen (wie Flut, Hochwasser, Erdrutsche oder Tornados) erfordern eine schnelle, unkomplizierte Unterstützung der betroffenen Mitglieder. Die IG Metall hilft sofort wie zum Beispiel bei den Flutkatastrophen 2013, 2016 und 2021.
Bei Sterbefällen unterstützen wir unsere Mitglieder oder deren Hinterbliebene. Die Leistungen errechnen sich aus der Dauer der Mitgliedschaft. Entscheidend ist der Durchschnittsbeitrag der letzten 12 Monate aus dem Beschäftigungsverhältnis (1 Prozent vom Bruttoeinkommen).
Alle Informationen zur Unterstüzungsleistung gibt es hier.
Wir bieten zahlreiche Seminare an, zur gewerkschaftlichen, betrieblichen oder persönlichen Qualifizierung. Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenlos. Zu verschiedensten Themen rund um die Arbeitswelt bieten wir Ratgeber und Infobroschüren. Sie können exklusiv heruntergeladen oder kostenfrei bestellt werden. Und: Jedes Mitglied erhält das Mitgliedermagazin metall.
Alle Informationen zum Thema gibt es hier.
In unseren über 150 Geschäftsstellen kann sich jedes Mitglied aktiv an unserer Gewerkschaftsarbeit beteiligen. Es gibt Projektgruppen, Arbeitskreise und Veranstaltungen zu zahlreichen Themen.
Deine IG Metall vor Ort findest Du hier.
Für IG Metall-Mitglieder gibt es viele Vergünstigungen: Ermäßigte Reisen und Kulturangebote, vergünstigte Konditionen beim Autoclub ACE, Lohnsteuerberatung und vieles mehr.
Eine Übersicht zu allen Vergünstigungen gibt es hier.
Die MetallRente ist eine überbetriebliche Versorgungsleistung der IG Metall und des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall. Sie bietet unseren Mitgliedern seit dem Jahr 2001 eine betriebliche Altersversorgung zu verlässlichen Konditionen. Alle Informationen gibt es auf der MetallRente-Webseite.