Arbeitstage zwischen Feiertagen oder vor einem Wochenende werden als Brückentage bezeichnet. Sie sind reguläre Arbeitstage, die zwischen einem gesetzlichen Feiertag und einem ohnehin arbeitsfreien Tag, zum Beispiel einem Wochenende, liegen. 2025 fallen besonders viele Feiertage in die Monate April, Mai und Juni.
Bundesweite und regionale Brückentage 2025
Neujahr fällt 2025 auf einen Mittwoch. In der ersten Januarwoche könntet ihr zwei Tage Urlaub nehmen und habt fünf Tage frei. Wer in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen-Anhalt arbeitet, hat sogar noch einen Tag länger frei. Der Grund: Der 6. Januar (Heilige Drei Könige) fällt auf einen Montag.
Der Internationale Frauentag ist in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein Feiertag. Diesmal fällt der 8. März auf einen Samstag, sodass zumindest die Beschäftigten im Einzelhandel sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister etwas von dem regionalen Feiertag haben.
Die Osterfeiertage fallen 2025 auf den 18. bis 21. April. Bei geschickter Urlaubsplanung kann man mit wenigen Urlaubstagen viele zusammenhängende freie Tage erreichen:
- 14. bis 17. April: Vier Urlaubstage = Zehn freie Tage
- 22. bis 25. April: Vier Urlaubstage = Zehn freie Tage
- 22. bis 30. April + 2. Mai: Acht Urlaubstage = 17 freie Tage
Alles Schöne bringt der Mai. Der Tag der Arbeit fällt 2025 auf einen Donnerstag. Wer am Freitag, 2. Mai, Urlaub nimmt, hat ein langes Wochenende.
Anlässlich des 80. Jahrestags der Befreiung vom Nationalsozialismus und des Endes des Zweiten Weltkriegs wird der 8. Mai 2025 in Berlin einmalig zum gesetzlichen Feiertag. Das hat der Berliner Senat Anfang Juli 2024 beschlossen. Beschäftigte in Berlin haben also ein langes Wochenende, wenn sie am Freitag, 9. Mai, einen Brückentag nehmen.
Christi Himmelfahrt fällt traditionell auf einen Donnerstag und ist diesmal am 29. Mai. Wer Freitag, am 30. Mai einen Brückentag nimmt, hat ein langes Wochenende.
Das Pfingstfest hat traditionell zwei Feiertage – Pfingstsonntag und Pfingstmontag. 2025 fällt der Pfingstmontag auf den 9. Juni. Wer vom 10. bis 13. Juni vier Tage Urlaub nimmt, hat neun Tage frei.
Wer Christi Himmelfahrt und Pfingsten kombiniert und am 30. Mai sowie vom 2. bis 6. Juni insgesamt sechst Urlaubstage einsetzt, kommt sogar auf zwölf arbeitsfreie Tage.
In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie in Teilen von Sachsen und Thüringen ist eine regionale Brücke zu Fronleichnam möglich. Er fällt auf Donnerstag, 19. Juni 2025. Brückentag ist Freitag, 20. Juni.
Über einen freien Tag an Mariä Himmelfahrt können sich 2025 die Bayern (in katholischen Gebieten) und Saarländer am Freitag, 15. August, freuen. Wer vom 11. bis 14. August vier Tage Urlaub nimmt, hat mit dem Wochenende davor und danach neun Tage frei.
Der Weltkindertag ist seit 2019 in Thüringen ein Feiertag. Er fällt 2025 auf Samstag, 20. September, sodass sich alle Beschäftigten im Einzelhandel und im Dienstleistungssektor auf einen arbeitsfreien Samstag freuen können
Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober fällt 2025 auf einen Freitag. Gelegenheit für ein langes Wochenende:
Den Reformationstag begehen die Beschäftigten in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Der regionale Feiertag am 31. Oktober fällt ebenfalls auf einen Freitag und ermöglichen so drei aufeinanderfolgende freie Tage.
Allerheiligen ist immer am 1. November und fällt 2025 auf einen Samstag, sodass in Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und im Saarland wieder sodass die Beschäftigten im Einzelhandel sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister einen freien Samstag haben.
Mit dem Buß- und Bettag profitieren die Beschäftigten in Sachsen am Mittwoch, 20. November, von einem weiteren Feiertag. Brückentage wären Montag und Dienstag (17./18. November) oder Donnerstag und Freitag (20./21. November).
Arbeitnehmerfreundlich geht es in das Jahresende: Der erste Weihnachtsfeiertag am 25. Dezember fällt auf einen Donnerstag, der zweite auf einen Freitag. Der Neujahrstag 2026 fällt ebenfalls auf einen Donnerstag. Auch hier sind gute Kombinationen möglich, damit du lange frei hast.
Mit sieben Tagen Urlaub ergeben sich vom 22. Dezember 2025 bis 2. Januar 2026 insgesamt zwölf freie Tage am Stück. Und: Alle die in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen-Anhalt arbeitet und mit dem 5. Januar 2026 einen weiteren Tag Urlaub investiert hat durch den 6. Januar 2026 (Heilige Drei Könige) und dem Wochenende davor sogar 16 arbeitsfreie Tage.
Urlaub abstimmen
Wann und ob der Urlaub gewährt wird, hängt in erster Linie von den Gegebenheiten im Betrieb und den Interessen anderer Beschäftigter ab. Der Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch nur verweigern, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder wenn soziale Gesichtspunkte anderer Vorrang haben – etwa aufgrund schulpflichtiger Kinder. Hier liegt oft das Problem. Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern sind an die gesetzlichen Ferien gebunden, andere wollen gern im Sommer Urlaub machen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich im Betrieb gegenseitig vertreten, sollten sich absprechen. Denn die Erfahrung zeigt: Häufig wird schon bei der Planung gestritten – gerade wenn die Feiertage günstig liegen. Das Ergebnis: Der Fall wird zur Chefsache. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, wer im Team den Urlaub zuerst beantragt hat. Wichtig sind individuelle Gründe.
Bei Überschneidungen wird der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob die gleichzeitige Urlaubsgewährung betrieblich möglich ist. Dabei hat er die sozialen Gesichtspunkte der Beschäftigten zu berücksichtigen – etwa wenn die Urlaubsanträge der Kolleginnen und Kollegen in die Schulferien fallen. Dann beißen in der Regel kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den sauren Apfel und müssen ihren Urlaub anders planen.
Lassen sich die Urlaubswünsche mehrerer Kolleginnen und Kollegen mit schulpflichtigen Kindern betrieblich nicht realisieren, können sonstige soziale Kriterien ausschlaggebend sein, etwa der Urlaub der Partnerin oder des Partners.
Listen und Anträge
In vielen Betrieben gibt es Listen oder Urlaubsanträge. Reichen die Beschäftigten einen abgestimmten Urlaubsplan beim Chef ein, wird er diesen in der Regel genehmigen. In einigen IG Metall-Tarifverträgen ist der Plan für Arbeitgeber sogar bindend.
Genehmigter Urlaub kann vom Chef nicht einfach widerrufen werden. Dafür müsste schon der Zusammenbruch des Betriebs drohen. Das gilt erst recht, wenn der Urlaub bereits angetreten ist. Abgemacht ist abgemacht. Deshalb haben auch Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch, beantragten Urlaub kurzfristig zu verschieben.
Eine nachträgliche Änderung ist nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Das gilt auch bei Erkrankung. Wer sich ohne Zustimmung selbst beurlaubt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Will ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte trotz Ablehnung des Arbeitgebers in Urlaub gehen, muss er oder sie eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht erwirken.
Betriebsferien
Will der Arbeitgeber den Betrieb, Werkteile oder bestimmte Abteilungen schließen, geht das nur mit Betriebsrat. Stimmt er der Werkschließung zu, muss die ganze Belegschaft während der „Auszeit“ Urlaub nehmen. Betriebsferien können beliebig lang sein, dürfen aber nicht den gesamten Urlaubsanspruch umfassen.
Übrigens: Mit unserem Schichtkalender kannst du Brückentage geschickt planen und das Maximum an Urlaub aus 2025 herausholen.
Zum Schichtkalender
Einen digitalen Schichtkalender findest du in unserer IG Metall-App
Und: Mit Tarif gibt es mehr Urlaubstage und ein Extra-Plus für die Reisekasse