Ratgeber Erwerbsminderung
Alle Antworten zur Erwerbsminderungsrente

Wer nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann, braucht finanzielle Unterstützung. Die Erwerbsminderungsrente kann helfen. Wir erklären wie sie funktioniert, wie man sie beantragt - und welche Verbesserungen es zuletzt gab.

26. März 202026. 3. 2020 |
Aktualisiert am 24. August 202224. 8. 2022


Kaputte Bandscheiben, Depressionen, Krebs: Es gibt viele Gründe dafür, dass ein Mensch im Arbeitsleben nicht mehr volle Leistung bringen kann. Für Betroffene ist die Erwerbsminderung ein harter Einschnitt. Vor allem finanziell. Die Erwerbsminderungsrente kann zumindest eine Grundversorgung sicherstellen.


Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung (EM-Rente) hilft, wenn Versicherte nicht mehr oder nur noch in geringem Umfang arbeitsfähig sind. Es gibt verschiedene Arten der EM-Rente.

Wichtig: Erwerbsunfähig ist nicht dasselbe wie berufsunfähig. Berufsunfähigkeit heißt, dass man aus gesundheitlichen Gründen zwar nicht mehr im bisherigen, wohl aber noch in einem anderen Beruf arbeiten kann. Erwerbsunfähigkeit heißt, dass man aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann.


Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhält, wer nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten – und das für länger als sechs Monate. Als Gründe zählen Erkrankungen oder Behinderungen. Vorausgesetzt werden die üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhält, wer nicht mehr in der Lage ist, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Diese Rente ist nur halb so hoch wie die volle EM-Rente.

Außerdem gibt es die sogenannte Arbeitsmarktrente. Diese Rentenart betrifft Menschen mit teilweiser Erwerbsminderung, die in ihrer Region keinen passenden Teilzeitarbeitsplatz finden. In der Folge können sie eine volle EM-Rente erhalten. Etwa jeder siebte Neuzugang in die EM-Rente erhält eine solche Arbeitsmarktrente.


Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Um eine EM-Rente zu erhalten, muss man mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Dabei zählen nicht nur Beschäftigungszeiten, sondern auch Zeiten mit Kranken-, Übergangs- oder Arbeitslosengeld. Ebenfalls mitgezählt werden Kindererziehung, häusliche Pflege und Zeiten, in denen freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Auch Grundwehr- oder Zivildienst zählen mit.

Weitere Voraussetzung sind in der Regel mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren vor Renteneintritt. Wenn innerhalb der letzten Jahre keine Pflichtbeiträge gezahlt wurden – zum Beispiel wegen Kindererziehung oder Hartz-IV-Bezug – wird der Fünfjahreszeitraum um diese Zeiten in die Vergangenheit verlängert. Dadurch kommen womöglich weitere Pflichtbeiträge zusammen und die Voraussetzung wird doch noch erfüllt.


Wie erhalte ich Erwerbsminderungsrente?

Eine EM-Rente gibt es nur auf Antrag. Die nötigen Antragsformulare gibt es auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Wichtig für die EM-Rente sind die Formulare R0100 („Antrag auf Versichertenrente“), R0210 („Anlage zum Rentenantrag zur Feststellung der Erwerbsminderung“) und der Vordruck R0215 („Selbsteinschätzungsbogen“).

Beim Ausfüllen der Anträge helfen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder die ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -berater. Die Adressen gibt es über das kostenlose Servicetelefon der Rentenversicherung (Telefon: 0800 1000 4800) oder unter deutsche-rentenversicherung.de.

Viele Geschäftsstellen der IG Metall bieten Mitgliedern der IG Metall ebenfalls Beratungen durch Versichertenberater der DRV an oder vermitteln gerne den Kontakt zu einem bewährten örtlichen Berater.


Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den bislang erworbenen Rentenansprüchen, dem Jahr des Rentenbeginns und dem Alter der Betroffenen.

Die Berechnung läuft so: Zu den erworbenen Rentenansprüchen werden weitere, fiktive Rentenansprüche hinzugerechnet. Dabei wird angenommen, dass die betroffene Person bis zum regulären Rentenalter bei gleichem Verdienst wie in der Vergangenheit weitergearbeitet und entsprechende Rentenbeiträge gezahlt hätte (sogenannte „Zurechnungszeit“). Von diesem rechnerischen Zuschlag wird ein bestimmter Teil abgezogen (je nach Alter der Betroffenen).

Wie hoch die eigene EM-Rente ausfallen würde, steht in der aktuellen Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Information wird jedes Jahr an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben.

Im Jahr 2020 lag die durchschnittliche Höhe einer neu bewilligten vollen Erwerbsminderungsrente bei 936 Euro pro Monat (vor Steuern). Dieser Betrag hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. 2013 lag er noch bei 650 Euro im Monat. Von den höheren Zahlungen profitieren ab Juli 2024 auch Menschen, die seit längerem eine EM-Rente beziehen (sogenannte „Bestandsrentner“).  Die IG Metall hat lange auf solche Verbesserungen gedrängt.

 

 

 

Wie lange wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt?

EM-Renten werden in der Regel nur auf Zeit bewilligt. Meist geht die Rentenversicherung davon aus, dass sich der Gesundheitszustand in Zukunft bessern könnte. Nur wenn es von Anfang an unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann, gibt es die EM-Rente unbefristet.

Läuft die befristete EM-Rente aus und der Gesundheitszustand hat sich nicht entscheidend gebessert, sollten Betroffene rechtzeitig (spätestens drei Monate vor Ablauf der Befristung) einen Antrag auf Weiterzahlung stellen. Dann kann die Rente nahtlos fortgeführt werden.


Wie viel darf ich dazuverdienen?

Wer Erwerbsminderungsrente bezieht darf etwas hinzuverdienen. Allerdings gibt es dafür Grenzen. Bei einer vollen EM-Rente liegt die Grenze bei 6300 Euro pro Jahr. Was über diesem Betrag liegt wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist die Hinzuverdienstgrenze individuell verschieden. Aktuell dürfen mindestens 15 989,40 Euro pro Jahr hinzuverdient werden. Was über der persönlichen Grenze liegt wird ebenfalls zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Bei beiden Rentenarten ist der Hinzuverdienst gedeckelt. Die Höhe des Deckels wird individuell berechnet. Das soll verhindern, dass EM-Rentner finanziell besser dastehen als vor ihrem Renteneintritt

Neu ab 2023: Zum Jahreswechsel schafft die Bundesregierung die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen ab. Die neuen Grenzen liegen deutlich höher. Bei einer vollen EM-Rente liegt die Hinzuverdienstgrenze ab 01. Januar 2023 bei rund 17.800 Euro pro Jahr. Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt sie rund 35.650 Euro pro Jahr (bei einem Leistungsvermögen von weniger als sechs Stunden am Tag).

Achtung: Ein zu hoher Hinzuverdienst kann die EM-Rente gefährden. EM-Rentnerinnen und -Rentner dürfen nur im Rahmen des Leistungsvermögens arbeiten, das ihrer Rentenbewilligung zugrunde liegt.

 

Eine Frau mit hellgrauen Haaren und Brille spricht mit einer Person, die ihr gegenüber sitzt.Eine Frau mit hellgrauen Haaren und Brille spricht mit einer Person, die ihr gegenüber sitzt.

Unser Tipp:

Beim Thema Erwerbsminderungsrente kannst Du auf die Unterstützung der IG Metall bauen. Der Rechtsschutz der IG Metall bietet allen Mitgliedern sachkundige Beratung und unter Bedingungen auch kostenlose Prozessvertretung. Auskunft gibt es in der örtlichen IG Metall-Geschäftstelle.Finde Deine IG Metall-Geschäftsstelle
Weitere Artikel
Wissenswertes zum Thema Rente und Sozialrecht

Gewusst? Die IG Metall unterstützt nicht nur im Arbeitsrecht sondern auch sozialrechtlich, wenn's mal nicht rund läuft! Wir setzten uns in der Politik für eine gerechte Rente ein und unterstützen Euch, wenn es Schwierigkeiten mit Renten-, Pflege- oder Krankenkasse gibt.